Auf- und Abstiegsregelung – Erläuterungen des WTTV

Der WTTV äußert sich im aktuellen Ligarundschreiben ausführlich zum Thema Auf- und Abstieg u.a. in der Verbandsliga:

Aus der Oberliga steigen die Mannschaften ab der Position 7 ab. Es gibt derzeit keinen Hinweis auf einen verminderten Abstieg. Damit werden 12 Mannschaften der Verbandsliga zugeordnet (72+12=84). Nach Abzug der beiden sicheren Aufsteiger zur Oberliga und der Hinzunahme der Gruppensieger der Landesliga (84-2+12=94) müssen 22 Mannschaften aus der Verbandsliga absteigen, um die Zahl 72 wieder zu erreichen.

Es sind also – neben den 18 Mannschaften ab Tabellenplatz 10 – noch vier weitere Absteiger zu ermitteln.

Hier trifft es die Mannschaften auf Tabellenplatz 9. Bitte beachten Sie: Wir benötigen nicht nur den 4./5.5.2013, um diese vier Mannschaften zu ermitteln, sondern auch den 11./12.5.2013 zur Ausspielung einer Anwartschaft auf frei werdende Plätze in der Verbandsliga. Auch die Tabellenzehnten der Verbandsliga werden Spiele zur Ermittlung einer Anwartschaft austragen, diese Teams liegen allerdings hierbei noch hinter den Tabellenzweiten der Landesliga, wodurch jeder betroffene Verein entscheiden muss, ob Aufwand und Erfolgschancen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

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